UV Schutz - Solariengesetz




Das "Solariengesetz" (Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung, NiSG) vom 29. Juni 2009 wurde mit der Veröffentlichung am 25. Juli 2011 der "Solarienverordnung" (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung, UVSV) ausgeführt und ergänzt.





Der Gesetzgeber sagt:


Die Benutzung von Solarien für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist nicht gestattet. Haben Sie daher bitte Verständnis, dass wir im Zweifelsfall Ihr Alter anhand eines Ausweises kontrollieren müssen.